Volltext, AG Köln, Urteil vom 08.05.2023
147 C 164/22 Amtsgericht Köln IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit des Herrn X Klägers, gegen die X, Malta, Beklagte, Prozessbevollmächtigte: X hat das Amtsgericht Köln auf die mündliche Verhandlung vom 18.04.2023 am 08.05.2023 durch die Richterin am Amtsgericht Dr. X für Recht erkannt: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12 € nebst Zinsen in Höhe: von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.11.2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 23 % und der Kläger zu 77 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsieistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Die Beklagte ist Inhaberin eines Wettbüros an der X in Köln. A